Volle Erwerbsminderung ist nicht gegeben, wenn spontane Haltungsänderungen jederzeit möglich sein müssen, da die Verrichtung leichter Bürohilfstätigkeiten ohne schweres Tragen dies ermöglicht. Die Frage, ob ein geeigneter Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen ist, ist nicht Sache der Renten-, sondern der Arbeitslosenversicherung.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007, L 4 R 1819/06
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