Kein Arbeitslosengeld II nach Gewinn eines Autos

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel einen PKW, besteht in der Folgezeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Fall eines Familienvaters aus Iserlohn entschieden, der bei einer Baumarktkette als Hauptgewinn eines Gewinnspiels einen neuen VW Golf im Wert von 17.610 Euro gewonnen hatte. Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) hob daraufhin die Bewilligung von Arbeitslosengeld II mit der Begründung auf, der gewonnene PKW sei als einmaliges Einkommen anzurechnen. Dies führe zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit für zehn Monate (Urteil vom 19.03.2007, Az.: S 27 AS 59/07 ER).

Quellen:

beck-aktuell und Sozialgerichtsbarkeit

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