Archiv für den Tag: 26. April 2009

ARGE muss zukünftig auch den Makler zahlen !

Wer sich bei der Wohnungssuche als arbeitslos outen muss, hat es oft schwer eine neue Wohnung zu finden.

In diesem Falle teilen Transferleistungsbezieher, Familien mit Kindern und Tierfreunde oftmals ein Schicksal. Sie sind vielfach ungern gesehene Mieter. Aus den Freistaat Bayern macht unter dem Aktenzeichen L 7 B 643/08 AS ER nun ein spannender Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz die Runde, über das sich Bezieher von ALG II freuen können.

Bisher wurden die Empfänger der Sozialleistung nach der Aufforderung, sie müssten sich eine den Umständen entsprechende neue Wohnung suchen, meist von der Behörde allein gelassen. Das Landessozialgericht entschied nun aber, dass die Argen für die Bezieher durchaus bis zu einer bestimmten Höhe für die Provision eines Maklers aufkommen müssen.

Und zwar dann, wenn die Arge einem Umzug bereits vorher zugestimmt hat oder beschieden hat, dass ein Empfänger beispielsweise als Neu-Bezieher von HARTZ IV in eine preiswertere/kleinere Wohnung umziehen müsse. Eine Aussage darüber, wie hoch eine angemessene Maklerprovision liegen dürfe, traf das Gericht jedoch nicht.

Gerade in den Fällen, in denen die Empfänger von Hartz IV jedoch anderweitig kaum eine zumutbare Wohnung finden werden, lohnt es sicher, mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf Basis des neuen Urteils über die Kostenübernahme zu verhandeln.

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