Wenn der Staat einem Langzeitarbeitslosen eine größere Wohnung als vorgesehen zugesteht, muss er auch die entsprechend höheren Heizkosten übernehmen. Die Behörden hatten einem allein lebenden 62-jährigen Hartz-IV-Empfänger in Krefeld wegen der niedrigen Miete erlaubt, in einer 55 Quadratmeter großen Wohnung zu bleiben, obwohl ihm nur 45 Quadratmeter zustehen. Die höheren Heizkosten wollten die Behörden dann aber nicht mehr zahlen. Das SG Düsseldorf entschied, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind, müssen auch die Heizkosten übernommen werden.
SG Düsseldorf, vom 23.07.2007, Az. S 23 AS 119/06
Quelle: