Leistungen des SGB II werden auch für mehrtägige Klassenfahrten gewährt, da Schulfahrten ein wichtiger Bestandteil der Erziehung durch die Schulen sind. Pauschalen werden hierbei nicht vorgesehen, es werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Es handelt sich um einen Leistungsanspruch und keine darlehensweise Gewährung der Kosten. Der Anspruch steht dem Kind und nicht den Eltern zu.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2007
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